„… am Morgen, als wir sie das erste Mal beschlafen hatten …“, so schrieb Friedrich von Brandenburg (1424–1463) im Februar 1449, am Tag nach seiner Hochzeit mit Agnes von Pommern (1434–1512). Dabei handelt es sich keineswegs um einen Tagebucheintrag oder einen intimen Privatbrief, sondern um ein höchst offizielles Dokument, das eine Besitzüberschreibung fixiert. Vereinzelt legen schriftliche Quellen und Abbildungen nahe, dass beim Vollzug der Ehe – also dem ersten Geschlechtsverkehr des fürstlichen Hochzeitspaars – Zeugen anwesend waren. Aber stimmt das wirklich?

Portrait der älteren Barbara, Detail eines Wandgemäldes, Andrea Mantegna 1465-1474, Castello di San Giorgio im Palazzo Ducale, Mantova. Copyright MIC – Palazzo Ducale di Mantova, Foto Ghigo Roli
Diese Frage taucht(e) im Rahmen des Ausstellungs- und Forschungsprojekts „WIRKSAM. Frauennetzwerke der Hohenzollern im Spätmittelalter“ immer wieder auf: Während wir beispielsweise bei der einen Barbara von Brandenburg (1422–1481) wissen, dass ihre Hochzeit 1433 feierlich begangen, die Ehe aber aufgrund ihres zarten Alters erst später vollzogen wurde, ist der Beischlaf einer weiteren, dann immer noch erst 10-jährigen Barbara von Brandenburg (1464–1515) 1474 schriftlich bezeugt: „nachdem Herzog Heinrich mit dem Fräulein beigelegen ist …“

Darstellung der jüngeren Barbara mit ihrem Gatten Heinrich von Crossen-Glogau. Detail aus der Stammtafel Georg Friedrichs I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach und seiner Frau Elisabeth von Brandenburg-Küstin, um 1560. Staatsbibliothek zu Berlin, SSB PK, K 216
Doch weder das eine noch das andere bestätigt, dass dabei tatsächlich Zeugen zusahen. Also gehen wir dieser Frage doch einmal genauer nach.
Nicht nur bei fürstlichen Hochzeiten – Thema der letzten Ausstellung im Kontext des WIRKSAM-Projekts, vom 30. April bis 2. August auf der Burg Trausnitz in Landshut zu sehen – sind nach Kirchenrecht und spätmittelalterlicher Auffassung zwei Punkte für die Gültigkeit der Ehe wesentlich: das persönliche Eheversprechen und der Vollzug der Ehe. Da fürstliche Hochzeiten Akte höchster Diplomatie waren und komplexen, fein abgewogenen Verhaltensregeln unterlagen, entwickelten sich im Laufe des 15. Jahrhunderts Standards für Hochzeitsfeiern, die sich zunehmend verfestigten. So begaben sich die Gäste nach dem ersten Teil – dem Ja-Wort, bei dem sich das Paar nach christlichem Verständnis das Sakrament der Ehe spendet – zunächst (meist nach Geschlechtern getrennt) zum Festmahl. Anschließend traf sich die adlige Gesellschaft zum Tanz. Üblicherweise führte nicht der Bräutigam, sondern der ranghöchste Fürst die Braut zum ersten Tanz, dem weitere Tänze folgen konnten, ehe das Hochzeitspaar in Begleitung der Fürsten ins Brautgemach gebracht wurde. Und selbst dafür entstand eine Regel – das geschah meist um 10 Uhr abends! Und dann?
Vollzug der Ehe – „ein Staatsakt“!
Einblick gewährt ein Bericht Herzog Albrechts von Sachsen. Er hatte 1478 seine Nichte Christine (1461–1521) nach Kopenhagen begleitet, wo sie mit dem dänischen Prinzen und künftigen König Johann (1455–1513) verheiratet wurde. Albrecht schreibt (hier in modernes Deutsch überführt): „Danach haben wir auf des Königs Anweisung unsere Nichte ins Schlafgemach geführt. Dort hat die alte Königin ihr allen Kopfschmuck abnehmen lassen und uns befohlen, sie in das Bett zusetzen, was wir also getan haben. Danach, als unsere Nichte eine gute Weile in dem Bett gesessen war, ist der König gekommen und hat Konfekt und Trinken bringen lassen. Herzog Johann, der Erwählte (Bräutigam), ist mit denen, die Konfekt und Trinken trugen, in das Gemach geschlichen und mit offener Jacke und Hose zu unserer Nichte in das Bett gesprungen und hat sie mit seinen Armen umfangen. Und ihnen Beiden wurde die Bettdecke über ihre Köpfe gezogen. Und als sie eine kurze Zeit beieinander gewesen sind, und das Konfekt und Trinken hergerichtet war, da ist jeder Mann hinausgegangen, ausgenommen die Königin, die Frauen und Jungfrauen.“ Das bedeutet, dass die Frauen noch einen kleinen „Imbiss“ zu sich nahmen, bevor auch sie sich zurückzogen.
Diese Beschreibung entspricht – soweit das aus den Quellen zu ersehen ist – dem Standardverfahren. Etwas anders lief es bei einer anderen Hochzeit: Im März 1500 heiratete Johann von Sachsen (1468–1532) Sophia von Mecklenburg-Torgau (1481–1503). Das frischvermählte Paar verließ nach der Trauung unter Orgelbegleitung die Schlosskapelle und betrat den Schlosshof. Dort stand ein herrlich ausgestattetes Brautbett, in das sich das Paar vollbekleidet legte. Die Eltern der Braut breiteten unter Trompetenklang und Paukenschlag eine Bettdecke über das Paar. Kurze Zeit später erhob sich das Paar und begleitete die Gesellschaft zu Festmahl und Tanz. Erst danach führte Johann seine Braut abends ins Schlafgemach.
So zeigt sich besonders deutlich, was auch schon in Albrechts Bericht anklang – im Laufe des 15. Jahrhunderts trennte sich der Vollzug der Ehe, also der juristische Teil der Hochzeit in zwei Akte: das rituelle Beilager und der intime Beischlaf.
Beim rituellen Beilager wurde das frisch getraute Paar üblicherweise in Begleitung der ranghöchsten Gäste zum festlich geschmückten Brautbett geführt. Teils stieg das Hochzeitspaar selbst vollbekleidet ins Bett, teils setzte oder legten die anwesenden Zeugen das Paar ins Bett. Manchmal wurden auch Teile der Kleidung abgelegt oder abgenommen. Sie waren jedoch nie nackt, sondern entledigten sich meist nur des Kopfschmucks, des Umhangs oder öffneten enge Kleidungsstücke. Anschließend breiteten in der Regel die Eltern oder diejenigen, die bis zur Hochzeit die Vormundschaft innehatten, eine Decke über das Paar – das nun also „unter einer Decke steckte“! Damit war diese Zeremonie beendet – die Ehe galt als vollzogen und damit rechtsgültig, woraufhin man das Paar allein ließ.
Die „Hochzeitsnacht“: zwischen Privatvergnügen und Zeugungsdruck
Der intime Beischlaf des Paars konnte direkt im Anschluss erfolgen, es konnte aber auch einige Zeit – von wenigen Tagen bis hin zu Jahren – dazwischen liegen.

Detail aus „Das buoch der weyßheyt der altten weysen“, Augsburg 1484, BSB München, 2 Inc.c.a. 1442, fol. 88r
Wenn die Bräute bei ihrer Hochzeit (wie die eingangs erwähnten Beispiele der beiden Barbaras zeigen) sehr jung waren, wurde mit dem ersten Geschlechtsverkehr in der Regel gewartet, bis die Mädchen „mannbar“ waren, also einen weiblichen Monatszyklus hatten. Normalerweise war dabei niemand anderes anwesend als das Paar selbst, obwohl dieser Akt im Mittelalter keineswegs so tabuisiert war wie heute. Es gibt Fälle, da gab es Ohrenzeugen, manchmal wurde am nächsten Morgen das Bettlaken auf Spuren untersucht, häufiger bestätigte jedoch der frisch gebackene Ehemann schriftlich, dass er „beygeschlaffen“ habe. Denn am Morgen danach hatte er der Braut bzw. seiner Ehefrau die Morgengabe zu überreichen – sozusagen als Gegenpfand für ihren Körper, ihre Unversehrtheit bis zum Ehevollzug. Daher wurde die Morgengabe teils auch Premium viriginitatis arrepte (Preis für die entrissene Jungfräulichkeit) genannt. Da die Morgengabe in fürstlichen Kreisen neben einem Schmuckstück oder einer Geldsumme auch ein Herrschaftssitz sein konnte, also Besitzverhältnisse wechselten, erklärt sich die öffentliche Beurkundung.
Sexualität im Spätmittelalter: Warum war das nicht Angelegenheit des Paars?
Ganz einfach – es war der juristische Teil der Hochzeit. Außerdem gab es damals keine Gen- oder Bluttests zur Feststellung der Vaterschaft! Aber eben an diese waren gemäß der gottgegebenen Ordnung Nachfolgeregelung und Erbe, also die Weitergabe von Macht und Besitz, gebunden. Deshalb war auch die Jungfräulichkeit der Braut so wichtig. Noch wichtiger aber war die Geburt von Kindern, besonders einem männlichen Erben. In diesem Zusammenhang hat sich ein seltenes Zeugnis erhalten: ein „Regimen Illustrissime domine margarete marchionisse de Brandenburgh pro generatione prolis …“.

Erste Seite des „Regimen Illustrissime domine margarete marchionisse de Brandenburgh pro generatione prolis …“ Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 444 Helmst., fol. 45r © Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Diese Anleitung, wie ‚frau‘ schwanger wird, dürfte Margarethe von Brandenburg (1412/13–1465) in den 1440er Jahren von ihrer Herkunftsfamilie erhalten haben, wo man sich wegen ausbleibender Kinder sorgte und sachverständigen Rat gesammelt hatte.

Darstellung der Adressatin des Schwangerschaftsregimes, Margarethe von Brandenburg mit ihrem zweiten Gatten, Ludwig VIII. von Bayern-Ingolstadt (1403–1445). Detail aus der Stammtafel Georg Friedrichs I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach und seiner Frau Elisabeth von Brandenburg-Küstin, um 1560. Staatsbibliothek zu Berlin, SSB PK, K 216
Der erste Teil enthält Hinweise auf Speisen und Getränke, die einer Schwangerschaft förderlich sein könnten, und solche, die eher zu meiden seien. Es sind einige Rezepte für Pillen und Pulver aufgelistet, mit allerlei Zutaten wie beispielsweise Gamander, Gelbem Günsel, Ringelblume, Karotten, Aloe Vera, Myrrhe und Safran – also nicht nur mit heimischen, sondern durchaus kostbaren, exotischen Pflanzen und Wirkstoffen. Hilfreiche Pessare sollten in der Woche vor der Menstruation täglich am Morgen wenigstens für zwei Stunden getragen werden, bevor ‚frau‘ aus dem Bett stieg. Sie enthielten zum Beispiel neben Schwarzkümmel Blutegelsekret, giftige Koloquinte und Hasenlab. Gerade letzteres, eine käsige Masse aus dem Magen junger Hasen, die ‚guten Samen‘ fördern soll, galt seit der Antike als Mittel, um das embryonale Geschlecht zu beeinflussen (also für Söhne sorgen sollte). Außerdem enthält der Text noch genaue Anweisungen für den Mann, wie er die Frau mit Umarmungen und Berührung der Brüste ‚verwandle‘ und sich, wenn ihre Erregung in ihrer Gesichtsfarbe, ihrem Keuchen und den Augen offenbar wäre, über sie lege, stets darauf achtend, dass die Frau nicht zu trocken sei, denn nur bei ausreichend ‚weiblichem Samen‘ habe er ‚Macht zur Vermehrung‘. Sexuelle Lust der Frau wurde folglich zeitweise als Bedingung für eine Empfängnis angesehen – das änderte sich erst Ende des 15. Jahrhunderts, aber dann radikal.
Trotz des erheblichen Drucks, Nachwuchs zu zeugen, war die Sexualität durch die Kirche streng geregelt. Allein das Ehesakrament rechtfertigte im christlich geprägten Mittelalter den Beischlaf von Mann und Frau. Doch sonntags, mittwochs und freitags, an vielen Heiligenfesten sowie in der Advents- und Fastenzeit, während der Menstruation, Schwangerschaft und Stillzeit wurde sexuelle Enthaltsamkeit erwartet.
Die weibliche Hygiene
Zwar galten Menstruierende auch hierzulande aufgrund biblischer Überlieferung als unrein, sie mussten sich aber nicht von der Gesellschaft absondern. Die Monatsblutung war im Spätmittelalter weder großes Thema noch großes Tabu, sie war – soweit aus Schriftzeugnissen nachzuvollziehen – schlicht normal. Vermutlich hatte eine Fürstin aufgrund zahlreicher Schwangerschaften deutlich weniger Regelblutungen als Frauen heutzutage. Schließlich waren zehn bis zwölf Geburten – teils weit mehr – wegen der hohen Kindersterblichkeit für adelige Frauen keine Seltenheit. Bei Menstruationsbeschwerden empfahlen zahlreiche Rezepte Sitzbäder, warme Umschläge oder Scheidenzäpfchen zur Reinigung der Gebärmutter. Leinenbinden und mit Leinenstreifen eng gewickelte ‚Tampons‘ dienten als Hygieneartikel.
Auch wenn es im Mittelalter weder frisches Wasser aus dem Hahn noch eine Kanalisation gab und Hygiene keineswegs denselben Stellenwert hatte wie heute, achteten die Menschen, vor allem im Hochadel, auf Reinlichkeit. Die fürstlichen Damen hatten eine recht gute tägliche Hygiene, die sich mit Schüsseln, Badeschwamm und Seife erledigen ließ. Dazu kamen im mit Leinen ausgeschlagenen Holzzuber ein bis zwei Bäder pro Woche. Spuren solcher Bäder haben sich beispielsweise auf der Burg zu Burghausen erhalten.
Neben dem „hertzogin brunn“ am Wöhrsee standen den Damen dort noch zwei Badestuben zur Verfügung: Ein „Padt sambt seinen anziehstuben unnd anderer zuegehoer“ befand sich im Halsgraben vor dem inneren Burghof.
Das andere „padt stibl“ war gegenüber der Schatzkammer im Erdgeschoss des Kemenatenbaus eingerichtet und sogar vom Palas trockenen Fußes erreichbar.
Die Badekultur am Burghausener Hof ist neben der Architektur für Frauen Thema in der verlängerten Studioausstellung „Frauenzimmer – Frauenhof“, noch bis Ende Oktober 2026 im Staatlichen Burgmuseum zu sehen. Wir freuen uns auf Ihre Besuche in Landshut und Burghausen!



