„Was darf’s sein, der Herr?“ – Alltägliches beim Verfassungskonvent
Von Uta Piereth und Katharina Martini // „Getränke und Rauchwaren: Unter der Ausgabe auf genau kontrollierte Bons sollen als Zubehör zur Verfügung gestellt werden: Spezialbier: pro Person und Tag 1 Liter Wein: pro Person und Tag ½ Liter Rauchwaren: pro Person und Tag entw. 3 Zigarren oder 12 Zigaretten“ (aus den Akten der Staatskanzlei zum Verfassungskonvent) Diese Aufzählung kommt uns heute kurios vor. Aber im August 1948, als der Verfassungskonvent mit seinen Experten auf Herrenchiemsee tagte, war es nicht selbstverständlich, dass es eine ausreichende Menge an Nahrungs- und vor allem Genussmitteln für alle Teilnehmer gab. Nach dem Zweiten Weltkrieg und trotz Währungsreform war noch Vieles rationiert, das Nötige und erst recht das Angenehme! Damit jeder nur die ihm zustehende Menge bekam, setzte man Bons ein. All diese Vorräte mussten durch die Planer der Bayerischen Staatskanzlei nicht nur beschafft, sondern auch deren Transport auf die Insel organisiert werden, denn einen Laden gab es auf der Herreninsel nicht, fast alles kam vom Festland: Essen, Trinken, Benzin, Büromaterial, Blumen etc. Die Insellage hatte für den Konvent aber natürlich …