Tatkräftig trauern: Christiane Charlotte von Württemberg-Winnental, Regentin von Ansbach
Wie selbstverständlich viele Fürstinnen ihre Ehemänner beim Regieren unterstützten und sie bei Abwesenheit vertraten, zeigte bereits der Beitrag über die Kurfürstin Elisabeth von Bayern-Landshut. Dennoch konnte die Übernahme der Regentschaft im Falle minderjähriger Thronfolger nach dem Tod des Fürsten ein schwieriges Unterfangen sein. So war es auch bei der bis heute gerühmten Ansbacher Markgräfin Christiane Charlotte (*28. August 1694, reg. 1723, + 25. Dezember 1729), der dies aufgrund ihrer Klugheit, politischen Erfahrung und außergewöhnlichen Hartnäckigkeit gelang. Ein wortwörtlich schwarzer Tag ging der Regierung der Ansbacher Markgräfin Christiane Charlotte voraus. Wenige Tage nach dem Tod ihres Cousins und Gatten Wilhelm Friedrich (7. Januar 1723) folgte am 13. Januar 1723 die Testamentseröffnung dem höfischen Zeremoniell: Schwarz gekleidet lag die Markgräfin auf dem schwarz bezogenen Bett in ihrem schwarz verhängten Schlafzimmer, umgeben von Mitgliedern des Regierungskollegiums, als der kaiserliche Notar das Testament eröffnete. Darin setzte Wilhelm Friedrich seine Gattin als „Obervormünderin“ des gemeinsamen Sohnes und Thronerben sowie als Landesregentin ein. Dies erscheint heute nur konsequent, sollen die Eheleute auch im Regierungsgeschäft ein wahrlich gutes Team gewesen sein. Ergänzende …