Krone ja – Krönung nein. Prunkvolle Insignien der bayerischen Monarchie in der Warteschleife…
2018 wird für die Freunde historischer Jubiläen ein anstrengendes Jahr – zumindest in Bayern: Gleich zweier bedeutsamer Weichenstellungen für die Landesgeschichte gilt es zu gedenken: Im Mai 1818 wurde nach verschiedenen Vorstufen, vor allem einer 1808 aufgesetzten provisorischen „Rumpf-Verfassung“, die erste Konstitution für das selbst noch ziemlich taufrische Königreich Bayern erlassen – ganz überwiegend auf den Monarchen zugeschnitten, aber doch bereits mit einem Katalog garantierter bürgerlicher Rechte und einer gewählten, im Ansatz selbstständig handlungsfähigen Volksvertretung.









