Tipps und Aktuelles

DO and DON’T – Richtiges Verhalten im Gartendenkmal

Anlagenvorschrift Schlösserverwaltung

Am Eingang unserer schönen Parkanlagen wird man als Besucher zunächst mit einer ganzen Reihe von Regeln in der Anlageordnung konfrontiert. Insbesondere in stark frequentierten Parkanlagen wie dem Englischen Garten in München stellt die Nicht-Einhaltung dieser Gebote allerdings ein enormes Problem für die Schlösser- und Gartenverwaltung dar. Aber klar – warum sollte ich gerade hier meinen Hund an die Leine nehmen, wenn doch die weiten Wiesenflächen einen super Auslauf und Spielplatz bieten? Warum abends nicht den Grill anschmeißen und die letzten Sonnenstrahlen genießen? Oder in der Sommerhitze einmal ins kühle Nass springen um sich zu erfrischen? Viele der Regeln stoßen auf Unverständnis, obwohl sie einem wichtigen Ziel dienen: dem Erhalt der einzigartigen Gartendenkmäler und wichtigen Naherholungsgebieten.

Gartendenkmäler als Kulturzeugnisse und lebendige Kunstwerke

Viele werden sich nun fragen was diese „Gartendenkmäler“ von anderen öffentlichen Parkanlagen unterscheiden soll? Es handelt sich doch schließlich auch nur um grüne Freiräume, oder nicht? Hier ein klares Nein! Unsere Parkanlagen blicken auf eine Jahrhunderte andauernde Geschichte zurück und sind jede für sich ein einzigartiges Zeugnis von Traditionen und unserer Gesellschaftsentwicklung. Zusammengesetzt aus perfekt inszenierten Landschaftsbildern, beeindruckenden Parkarchitekturen, in damaliger Zeit aufwändig angelegten Wasserflächen und Geländemodellierungen, ist bei der Gestaltung kaum etwas dem Zufall überlassen worden. Nicht umsonst betitelt man Gartendenkmäler auch als Gartenkunstwerke und deren Schöpfer als Gartenkünstler. Es handelt sich um Kunstwerke, die sich infolge ihrer lebendigen Substanz in stetigem Wandel befinden, sei es auf Grund des Wachstums der Pflanzen oder den Veränderungen durch den Jahreszeitenverlauf. Der Garten fordert damit ebenso wie ein Bild im Museum einen behutsamen und respektvollen Umgang! Oder würdet Ihr auf die Idee kommen, im Museum die wertvollen Ölgemälde mit dreckigen Händen anzufassen und so unwiderruflich zu beschädigen?

Landschaftsschutzverordnung Englischer Garten

Natur- und Artenschutz im Gartendenkmal

Zudem dienen die Parkregeln auch dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt. Die Parkanlagen bieten mit ihren abwechslungsreichen Landschaftsbildern vielen bedrohten Tieren und Pflanzen einen einzigarten Lebensraum im städtischen Umfeld. Der große Strukturreichtum mit offenen Flächen und Rückzugsorten in Form von Gehölzgruppen und bewaldeten Bereichen sowie verschiedenen stehenden und fließenden Gewässern sind ideale Brut- und Jagdgebiete für viele Tierarten. Nicht umsonst sind große Teile der Parkanlagen neben ihrem Status als Gartendenkmal zudem als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete oder Landschaftsschutzgebiete rechtlich unter Schutz gestellt. Das unbedachte Handeln und nicht Einhalten der Parkregeln mancher Besucher stellen eine beträchtliche Störung der empfindlichen Ökosysteme und Tiere dar und stehen so dem Schutzgedanken dieser Gebietsausweisungen entgegen.

Rücksichtvolles Verhalten gegenüber Mensch und Natur

Als Grünraum in der Stadt spielen die Anlagen natürlich auch für das Stadtklima und als Naherholungsgebiet eine wichtige Rolle. Der respektvolle Umgang sollte sich daher selbstverständlich auch auf das Miteinander der Besucher erstrecken. Ein rücksichtvolles Verhalten in der Freizeitgestaltung verhindert, dass sich die Anderen belästigt, gestört oder gar gefährdet fühlen. Und auch die Tierwelt schätzt lärmende Aktivitäten wenig. Unsere Regeln sind also tatsächlich nicht dafür gemacht, den Besucher zu ärgern und in seiner Freizeitaktivität zu beschränken. Sie alle folgen einem oder mehreren Schutzgedanken. Zum besseren Verständnis nun also noch die Hintergründe der einzelnen Gebote, welche die meisten unserer Anlagen betreffen, in Kürze erklärt und erläutert:

Parkordnung- auf den wegen bleiben

Wiesenflächen nicht betreten, auf den Wegen bleiben

Das Betreten oder auch Beliegen der Wiesen hat oft das Verschwinden empfindlicher Pflanzen und Tiere zur Folge. Viele gefährdete Arten sind sehr störungsempfindlich, d.h. sie sind nicht sehr widerstandsfähig gegenüber Trittschäden und ähnlichem. So werden solche für den Naturschutz bedeutende Arten durch das Betreten der Wiesenflächen aus ihrem natürlichen Lebensraum verdrängt. Dies hat oft auch das Verschwinden weiterer Pflanzen- und Tierarten zur Folge, die in Symbiose mit der verdrängten Art leben. So sind beispielsweise viele Insektenarten auf das Vorkommen einer bestimmten Futterpflanze angewiesen. Somit die Bitte: Bleibt auf den Wegen und glaubt uns, wenn wir Euch sagen: Das Foto wird von dort genauso schön!

Rücksichtsvolles Miteinander bei Sport- und Freizeitaktivitäten

Unsere Parkanlagen wurden als wahre Gartenkunstwerke zu repräsentativen Zwecken angelegt und waren nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt. Während andere öffentliche Anlagen bereits im Entwurf auf heutige Freizeitaktivitäten angepasst sind, bedingen der kulturelle Wert und die historisch gewachsene Ausstattung unserer Anlagen die Einschränkungen in der heutigen Nutzung. Ihr gegenwertiger Zweck dient insbesondere dem Naturerlebnis der Besucher. Aber auch der Naturschutz spielt eine entscheidende Rolle, da sich durch den über lange Zeit fehlenden Nutzungsdruck viele geschützte Pflanzengesellschaften in den Wiesen entwickeln konnten. Mit dem Apell die Wiesenflächen zu schonen und aus Rücksicht auf andere Besucher sollte daher auf Ball- und Sportspiele verzichtet werden. Außerdem bitten wir Euch, um die Störung anderer Parkgänger sowie der Wildtiere zu vermeiden, Lärm, wozu auch Musik zählt, zu unterlassen. Nicht jeder teilt Euren Musikgeschmack und niemand wird gerne von einem verirrten Ball getroffen! Genießt doch einfach die Natur bei einem Spaziergang oder einer Joggingrunde. Bälle gehören auf den Sportplatz.

Parkordnung - Sportaktivitäten

Fahrrad fahren und schieben unerwünscht, Fahrräder am Eingang abstellen

Auch wenn es viele Fahrradfahrer ärgert, weil der Weg durch den Park doch ganze fünf Minuten ihrer Zeit spart, ist das Befahren der meisten Anlagen nicht gestattet. Es schädigt die Wegedecken und die rücksichtslose Raserei mancher Radfahrer gefährdet die schwächeren Parkbesucher, die zum Beispiel auf Grund ihres Alters oder eingeschränkter Beweglichkeit nicht in der Lage sind gebührend schnell zu reagieren. Das Befahren ausgeschilderter Radwege ist aber selbstverständlich erlaubt! Und noch ein kleiner geschichtlicher Einschub am Rande: Die Parkwege wurden damals in ihrer Gestaltung grundsätzlich auf den fußläufigen Verkehr ausgelegt. Insbesondere in den Landschaftsgärten bezweckt jede Wegebiegung und Kurve den Blick des Spaziergängers auf die schönsten Ausblicke, besondere Gehölzgruppen oder Parkarchitekturen zu lenken. Geschickt gemacht, findet Ihr nicht auch? Also lasst eure Fahrräder an den Eingängen stehen, wo sie hingehören, und begebt euch auf entspannte Erkundungstour durch die Natur statt durchs Leben zu hetzen!

Parkordnung Fahrradfahren verboten

Picknick unerwünscht, offenes Feuer verboten, das Grillen ist zu unterlassen

Besonders im Sommer treibt es die Menschen nach draußen ins Grüne. Bei schönem Wetter sind da auch oft die Picknickdecke und der Grill miteingepackt. Dabei ist in den Anlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung aus Gründen des Brandschutzes, des Landschaftsschutzes und zur Vermeidung von Belästigungen anderer Besucher durch Rauch und fliegende Rußpartikel jegliche Art von Feuer machen untersagt. Picknicken und Grillen schädigt nämlich ebenfalls die Rasen- und Wiesenflächen und das Grillen unter Bäumen bzw. in unmittelbarer Nähe von Gehölzen dient nicht gerade dem Baum- und Vogelschutz. Besonders bei langanhaltender Trockenheit besteht zudem erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Brandgefahr. Daher an die ausgewiesenen Grillplätze halten oder noch besser: zu Hause grillen. Ohne Schleppen oder nervige „Nachbarn“ und mit gekühlten Getränken im Kühlschrank ist es doch sowieso viel entspannter!

Müll gehört in die Tonne, das Parkinventar ist pflegsam und respektvoll zu behandeln

Mit der erhöhten Erholungs- und Freizeitnutzung der Parkanlagen ergibt sich leider auch die zunehmende Problematik mit der Vermüllung und dem Vandalismus in unseren Anlagen. Die Müllberge beeinträchtigen nicht nur die Aufenthaltsqualität unserer Parks, sondern bergen auch Gefahren. An liegengebliebenen kaputten Glasflaschen können sich nicht nur Parkbesucher und Hunde, sondern auch Wildtiere  verletzen. Die Müllmenge steigt seit Jahren kontinuierlich an, sodass die Bayerische Schlösserverwaltung im vergangen Jahr allein in einer Münchner Parkanlage rund 150 Tonnen Müll pro Saison zu beseitigen hatte. Nicht nur, dass dies ein unaussprechlich respektloses Verhalten ist, es verursacht zudem enorme Kosten und zusätzliche Arbeit für die Mitarbeiter der Verwaltungen. Dies trifft ebenfalls für die Aufwendungen zur Entfernung von Vandalismusschäden zu. Zwar ist die Nutzung unserer Parks kostenlos, doch kostenlos bedeutet nicht, dass die  Gartenanlagen und ihr Inventar wertlos sind. Zeig Respekt, räum deinen Müll weg und unterlasse zerstörerische Handlungen jeglicher Art! Wir wüten doch auch nicht in deinem Garten.

Parkordnung kein Vandalismus

Hunde gehören an die Leine, freilaufen lassen verboten

Zu guter Letzt eine der meist verletzten Regeln: Die Leinenpflicht für die Vierbeiner. Selbst ein gut erzogener Hund wird des Öfteren mal verführt, einer Wildgans oder einem Kaninchen hinterher zu jagen. Und auch andere Parkbesucher könnten ängstlich oder gar panisch auf einen freilaufenden Hund reagieren. Zum Schutz der Wildtiere und eurer Mitmenschen bitten wir Euch also, Eure Tiere in unseren Anlagen an die Leine zu nehmen. Wenn ihr euren Lieblingen Auslauf gewähren wollt, nutzt hierfür die freie Natur oder den Hundepark bzw. ausgewiesene Hundezonen! Und noch eine Bitte: Entfernt auch die Hinterlassenschaften Eurer Vierbeiner und zwar im gesamten Park, also auch in den Waldbereichen. Nichts ist ärgerlicher als in einen Hundehaufen zu treten. Das finden auch unsere Mitarbeiter, die für Pflegemaßnahmen auch mal fernab der Wege unterwegs sind.

Parkordnung Hunde an die Leine

Wir halten fest: Die Unwissenheit bzw. Unbedachtheit sowie der fehlende Respekt für das Schutzgut Gartendenkmal und Natur stellen ein immer größer werdendes Problem in den Parkanlagen und unserer Gesellschaft dar. Alleine durch den Einsatz der Bayerischen Schlösserverwaltung ist der Schutz unserer einzigartigen, kulturell wertvollen Gartendenkmäler nicht zu gewährleisten. Die schützenswerten Parkanlagen können nur mit Eurer Hilfe und Rücksicht dau­erhaft für nachfolgende Generationen erhalten werden, sodass sich auch zukünftig unsere Besucher und Besucherinnen an der Schönheit und Strukturvielfalt der Parkanlagen erfreuen können. Und auch die Tier- und Pflanzenwelt profitiert hiervon! Also haltet Euch an die Parkregeln und traut Euch, auch andere Besucher auf die hohe geschichtliche, gestalterische und naturschutzfachliche Bedeutung hinzuweisen und so Respekt für die Anlagen einzufordern!

 


Verfasst von Lisa Caroline Heun, Gärtenabteilung.

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