Hinter verschlossenen Türen? – Beilager, Schwangerschaft und Damenhygiene
„… am Morgen, als wir sie das erste Mal beschlafen hatten …“, so schrieb Friedrich von Brandenburg (1424–1463) im Februar 1449, am Tag nach seiner Hochzeit mit Agnes von Pommern (1434–1512). Dabei handelt es sich keineswegs um einen Tagebucheintrag oder einen intimen Privatbrief, sondern um ein höchst offizielles Dokument, das eine Besitzüberschreibung fixiert. Vereinzelt legen schriftliche Quellen und Abbildungen nahe, dass beim Vollzug der Ehe – also dem ersten Geschlechtsverkehr des fürstlichen Hochzeitspaars – Zeugen anwesend waren. Aber stimmt das wirklich?










